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Umgangsrecht auch in Corona – Zeiten

Oranienburg (FSR). Nicht nur in den sogenannten „normalen“ Zeiten gibt es häufig Streit um das Sorgerecht und die Umgangsregelungen zwischen den Eltern. Diese haben nun, anlässlich der derzeitigen Pandemie, an Brisanz zugenommen. Viele Eltern sind sich nicht im Klaren darüber, inwieweit Umgangsrechte zu gewähren bzw. wahrzunehmen sind. Und dies, obwohl es hierauf im Grunde eine ganz klare Antwort: Eltern dürfen auch weiterhin ihre Kinder sehen! Die Umgänge sind demnach einstweilen wie bisher durchzuführen. Lediglich für einige besondere Fälle gibt es derzeit Ausnahmen, um die Kinder zu schützen, etwa bei einer nachgewiesenen Infektion des anderen Elternteils oder der mit im Haushalt lebenden Personen, mit dem Coronavirus. Aber auch Symptome, die auf eine Infektion hindeuten, eine akute Erkältung des anderen Elternteils mit häufigem Husten oder Schnupfen, eine nachgewiesene Infektion des Kindes mit dem Coronavirus sowie ein längerer Kontakt des anderen Elternteils mit einer infizierten Person, zum Beispiel im Arbeitsumfeld, sind Gründe, den Umgang nicht stattfinden zu lassen, wie etwa das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg in seiner Empfehlung vom 28. März 2020 mitteilt.

Aber auch in den Fällen, in denen sich umgangsberechtigte und Kinder nicht sehen können, sollte versucht werden, den Kontakt nicht abbrechen zu lassen. Hierfür bieten sich viele Möglichkeiten an. Nicht nur der gegebenenfalls öftere Telefonkontakt kann dazu genutzt werden. Auch sollte den Kindern in diesen Fällen die Möglichkeit gegeben werden, den anderen Elternteil per Video – Telefonie zu erreichen. Denn Ziel kann es doch auch weiterhin nur sein, den Kindern – auch in der jetzigen für alle schwierigen Situation – den Kontakt mit dem jeweils anderen Elternteil weitestgehend zu ermöglichen.

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