Kosten

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, welche Kosten durch die anwaltliche Beratung und Vertretung entstehen. Im Rahmen der ersten Beratung erläutern wir Ihnen gerne die Honorarstruktur und erörtern gemeinsam mit Ihnen das Kostenrisiko.

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich und häufig auch notwendig, um Ihre Angelegenheit angemessen bearbeiten zu können. Erstberatungen werden ausschließlich auf Basis einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Honorar nach dem RVG regelmäßig vom sogenannten Gegenstandswert abhängig. Dies ist regelmäßig der Wert, um den gestritten wird. Mithilfe eines Prozesskostenrechners können Sie das Kostenrisiko einschätzen.

Im Bereich des Straf- und Sozialrechts gibt das RVG die sogenannten Rahmengebühren vor, innerhalb derer der Rechtsanwalt die angemessene Vergütung festsetzt.

Bei Streitigkeiten im Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. So haben auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Prozesskostenhilfe wird aber nur bewilligt, wenn die Angelegenheit auch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe deckt jedoch nicht die Kosten der Gegenseite, die Sie im Fall der Niederlage selbst tragen müssen.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, stellt diese Sie von den Kosten nach dem RVG frei, sofern das Risiko mitversichert ist. Gerne fragen wir für Sie bei der Rechtschutzversicherung unter Darlegung des Streitfalles an, ob die Kosten übernommen werden.