Strafrecht

Bereits durch eine kleine Nachlässigkeit, eine Fehleinschätzung oder ein Fehlverhalten können Sie gegen strafrechtliche Rechtsnormen verstoßen haben. Wichtig ist daher immer – nicht nur bei dem Tatvorwurf eines schweren Verbrechen – eine individuelle Beratung und umfassende Betreuung und Begleitung im Verfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und gegenüber den Gerichten. Daher gilt: Keine Aussage ohne Anwalt!

Wir empfehlen daher eine Aussage – wenn überhaupt – erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte und nur nach Absprache mit dem Verteidiger, zu tätigen. Nur so kann eine optimale Verteidigungsstrategie aufgebaut und verfolgt werden, so dass wir Sie umfassend gegenüber der Ermittlungsbehörde sowie vor Gericht verteidigen können.

Notfall

Bei Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen steht Ihnen unsere Notrufnummer 03301 5018596 auch am Wochenende zur Verfügung.

Unsere Tätigkeit im strafrechtlichen Bereich umfasst auch das Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie das Berufungs- und Revisionsverfahren.

 

Wurden Sie Opfer einer Straftat? Auch dann stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden strafrechtlichen Wissen zur Seite, um die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche bzw. Ihre Rechte im Wege der Nebenklage vertreten zu können.

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