Ob Ehescheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Abänderung von Unterhaltstiteln oder die Erarbeitung von individuellen Vereinbarungen für Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir nehmen uns Ihres jeweiligen familienrechtlichen Problems an.
Aber auch im Falle häuslicher Gewalt vertreten wir unsere Mandanten.
Beinah jedes familienrechtliche Problem geht mit erheblichen psychischen Belastungen einher. Die Situation vor einer Ehescheidung, erst Recht wenn auch Kinder mitbetroffen sind, ist häufig extrem angespannt. Hier setzen wir an und beraten unsere Mandantinnen und Mandanten frühzeitig, so dass die Grundlage für eine interessengerechte Problemlösung geschaffen werden kann. Übrigens: Bei uns „sitzen die Kinder IMMER mit am Tisch“ – egal ob wir Mütter oder Väter vertreten. Wir werden zu keinen Entscheidungen raten, die gegen die Interessen der Kinder gerichtet sind. Sollte hier der Fokus Ihres Beratungsbedarf liegen, werden wir Sie nicht vertreten können.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir beide Seiten eines Familienrechtsstreits. Dieses Wissen setzen wir zielgerichtet für unsere Mandantinnen und Mandanten ein, um so eine bestmögliche Problemlösung herbeizuführen.