Bußgeldrecht

Wir vertreten Sie auch gern in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten. Ganz überwiegend wenden sich unser Mandanten wegen Ordnungswidrigkeitentatbeständen aus dem Straßenverkehrsrecht an uns. Ob Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht angelegter Sicherheitsgurt oder telefonieren mit dem Handy am Ohr. Jeweils handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Häufig kommen noch Punkte in der „Flensburger Verkehrssünderdatei“ (offiziell: Fahreignungsregister FAER) des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg hinzu.

Aber auch das Fahren eines Sportbootes ohne entsprechenden Führerschein unterliegt dem Bußgeldrecht, genau wie das Angeln ohne Fischereiabgabemarke oder ohne Angelkarte. Auch hier vertreten wir unsere Mandanten.

Jeweils gilt es, den Verteidiger so früh wie möglich zu beauftragen, denn nur dieser kann Akteneinsicht nehmen und Sie so in Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage verteidigen und entscheiden, inwieweit wann der Betroffene eine Einlassung gegenüber Bußgeldbehörde oder der Polizei abgibt oder nicht.

Häufig können gerade Verkehrsverstöße zu langwierigen Auseinandersetzungen mit Behörden und der Polizei führen, sogar den Arbeitsplatz gefährden, etwa bei einem angedrohten Fahrverbot. Hier greifen wir ein und vertreten Sie vollumfänglich, notfalls bis zur Gerichtsverhandlung. So kann nicht selten die Vermeidung eines Fahrverbotes oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Rechtstipps zum Bußgeldrecht