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Vom Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister (FEAR)

(FSR) Nun steht der Wechsel unmittelbar bevor. Zum 1. Mai 2014 werden die Änderungen für die Flensburger „Verkehrssünderdatei“ in Kraft treten. Hierbei ändert sich nicht nur der Name! Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FEAR). Künftig gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1 bis 3 Punkte, allerdings liegt die Obergrenze für das Punktekonto dann bei 8 Punkten, nach deren Erreichen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird nach freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten nur noch dann eingetragen, wenn sie mindestens 60 € kosten. Diese Grenze lag bisher bei 40 €. Allerdings werden gleichzeitig auch einige Verstöße „teurer“. So werden künftig für Handyverstöße, Verstoß gegen die Winterreifenpflicht oder die Überziehung der HU-Frist um mehr als acht Montage jeweils 60 € statt bisher 40 € kosten.

Neu wird ebenfalls sein, dass es künftig für Straftaten wie fahrlässiger Körperverletzung keine Eintragungen mehr gibt (bisher immerhin fünf Punkte), soweit keine weitere Führerscheinmaßnahmen angeordnet wurden. Punktebewährt hingegen bleibt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Bleibt nun noch die Frage: Was passiert eigentlich bei der Umstellung auf das neue System mit bisherigen Punkten. Im Grundsatz werden punktebewehrte Eintragungen gestrichen. Also ein Punkt wegen Einfahrens in eine Umweltzone ohne Plakette wird gestrichen. Spannend wird es dann bei den Punkten, die nur deswegen nicht getilgt wurden, weil die Tilgung wegen des Punktes wegen Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette gehemmt war. Aber auch diese Autofahrer dürfen sich freuen, werden doch die „gehemmten“ Punkte gleich mit gestrichen. Da hier noch nicht alles durch den Verordnungsgeber geregelt ist, dürfte es aber für die eine oder andere Konstellation noch interessant werden. Bisherige Eintragungen, die nach dem neuen System noch nicht getilgt werden, werden in dieses übertragen.

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