Das Erbrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete. Es umfasst sowohl die testamentarische Gestaltung der Erbfolge als auch die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten sowie die Erbauseinandersetzung nach einer gesetzlichen oder auch testamentarischen Erbfolge.
Wir stehen Ihnen sowohl bei der Beratung Ihrer Nachlassplanung sowie der Gestaltung Ihres Testamentes zur Seite.
Aber auch bei der Erbauseinandersetzung sowie der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen.