Rechtsanwalt Steinseifer betreut in unserer Kanzlei das Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte beraten wir im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wir vertreten Sie dabei in der Region Berlin und Brandenburg sowie auch bundesweit.
Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten bei Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigung
- Aufhebungsvereinbarungen
- Abwicklungsvereinbarungen
- Sozialplan
- Zeugnis
und bei allem, was im laufenden Arbeitsverhältnis anfällt.
- Abmahnungen
- Versetzung
- Eingruppierung
- Teilzeit
- Entfristung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebsübergang
- Kurzarbeit
- Betriebsvereinbarungen
- betriebliche Altersvorsorge
- agiles Arbeiten und Arbeitsrecht
- Tarifverträge und Vergütungsrecht
- Umstrukturierungen
Wir vertreten dabei sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte.