Arbeitsrecht

Wir vertreten die Interessen unserer Mandantschaft auch im Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beraten wir regelmäßig und individuell.

Wir beraten unsere Mandanten nach Kündigungen, aber auch in Bezug auf Abmahnungen, rückständige Löhne oder anderen Streitigkeiten. Selbstverständlich stehen wir auch beratend bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen oder auch Aufhebungsverträgen, unserer Mandantschaft zur Seite. Auch entwerfen wir Arbeitsverträge bzw. sind bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen unterstützend tätig.

Da wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten, kennen wir auch die Argumentation der jeweils anderen Seite, so dass dies ein Vorteil in jeder arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung sein wird. So können wir jeweils Ihre Interessen am besten wahrnehmen und Ihren Fall bestmöglich bearbeiten.

Rechtstipps zum Arbeitsrecht