Sorgerecht

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) (§ 1626 BGB). Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben eines Kindes betreffen. Dazu u.a.:

  • Bestimmung des Namens
  • Schul- oder KitaAnmeldung
  • Auswahl der Schule
  • religiöse Erziehung,
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Umgangsrecht
  • medizinische Behandlungen