Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerecht. Es beinhaltet das Recht der sorgeberechtigten Person, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.

Nach einer Trennung entscheiden grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt. Kommt es hier zu keiner Einigung, bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. Jedes Elternteil kann beim Familiengericht einen Antrag auf die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Dem Antrag wird dann stattgegeben, wenn er im Kindswohlinteresse steht. Das Elternteil, bei dem ein Kind wohnt, entscheidet auch allein über die sorgerechtsrelevanten Dinge des täglichen Lebens.