Gütergemeinschaft

Gütergemeinschaft ist ein vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) abweichender Güterstand. Er muss zwingend in einem notariell zu beurkundenden Ehevertrags vereinbart werden.

Die Gütergemeinschaft unterscheidet zwischen fünf unterschiedlichen Vermögensmassen: Gesamtgut, Sondergut des Mannes und der Frau und Vorbehaltsgut des Mannes und der Frau.