Güterstand

Der “Güterstand” beschreibt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute zueinander. Geregelt sind die einzelnen Güterstände im Bürgerlichen Gesetzbuch. Festgelegt wird hierbei insbesondere, welchem Ehepartner nach der Scheidung einzelne Vermögensbestandteile verbleiben bzw. wie diese auseinanderzusetzen sind.

Im BGB sind Es gibt drei eheliche Güterstände, die:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • sowie die Deutsch-französischer Wahlgüterstand (seit 23. März 2012; Gesetz zu dem Abkommen vom 04.02.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft)