Ehevertrag

oder Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung …. oft werden die Begriffe gleichbedeutend verwendet. Eines haben sie gemein: Immer soll mit derartigen Verträgen versucht werden, eine gescheiterte Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft gütlich auseinanderzusetzen. Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern (§ 1408 BGB).