Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrages

Oft stellt sich die Frage, ob Eheverträge auch wirklich wirksam sind. Dies kann z.B. dann nicht der Fall sein, wenn die Vereinbarung schon im Zeitpunkt des Zustandekommens zu einer ungleichen Lastenverteilung führt. Sind im Ehevertrag Regelungen enthalten, die den Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder zu erheblichen Teilen ausschließen und dadurch einen Ehegatten einseitig benachteiligen, dürfte ein Ehevertrag unwirksam sein. In diesem Falle treten an dessen Stelle die gesetzlichen Regelungen.