Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, der einem minderjährigen Kind zur Sicherung seines Existenzminimums zur Verfügung stehen muss. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich gemäß § 1612a Absatz 1 Satz 2 BGB unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminium des minderjährigen Kindes. Die Beträge können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.