gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Der nichtbetreuende Elternteil ist seinen minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Selbst wenn er nur ein geringes Einkomme hat, muss er im Regelfall den Mindestunterhalt leisten. Bevor er sich auf seine Leistungsunfähigkeit berufen kann, muss der Unterhaltspflichtige seine gesteigerte Erwerbsbemühung vollumfänglich nachweisen. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, wird er sich ein fiktives Einkommen anrechnen lassen müssen.

Nicht ausreichend ist es etwa, nur Vermittlungs- und/oder Qualifikationsangebote des Jobcenters wahrzunehmen. Der Unterhaltsschuldner muss vielmehr seine intensive Eigeninitiative und Jobsuche nachweisen.

Auch Einkünfte aus Nebenjobs oder Überstunden sind ggf. zu erzielen.