In der sog. Düsseldorfer Tabelle ist der Unterhaltsbedarf der Kinder nach Alter und Einkommen des Unterhaltsschuldners festgelegt. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und enthält die sogenannten Leitlinien für den Unterhaltsbedarf.
Zwar haben die in der Tabelle aufgeführten Unterhaltssätze keine Gesetzeskraft, jedoch werden sie im Regelfall bundesweit von den Familiengerichten angewendet