Vorerbe

Der Vorerbe erhält den Nachlass des Erblassers als Sondervermögen, das sich nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischt. Bei Eintritt des Nacherbfalls verliert der Vorerbe das Sondervermögen (zumeist nach dem Tod des Vorerben). Der Vorerbe kann daher nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen.