Der Vollerbe ist Alleinerbe nach dem Erblasser. Das gesamte Vermögen des Erblassers geht auf den Erben über und verschmilzt mit dem eigenen Vermögen des Erben zu einer Vermögensmasse. Es besteht daher die Gefahr, dass der Erbe mit seinem eigenen Vermögen für Schulden des Erblassers haftet.
Vom Vollerben zu unterscheiden ist der Vorerbe.