Unfallversicherung, gesetzliche

Die Aufgabe von Unfallvesicherungen ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der Unfallversicherungsträger erlässt Unfallverhütungsvorschriften und überwacht diese und steht Unternehmen beratend zur Seite.

Nach Arbeitsunfällen oder beim Auftreten von Berufskrankheiten erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten, z. B. durch die Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung oder durch Leistungen zur Teilhabe.

Die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers hat bei Arbeitsunfällen Vorrang vor den Leistungen der Krankenkassen oder Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern.

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.