Die teilstationäre Pflege wird in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege erbracht, wenn die häusliche Pflege nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Mitumfasst ist auch die Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung in die Einrichtung der Tages- und Nachtpflege. Je nach Pflegegrad werden von der Pflegekasse nonatliche Sachleistungen für die teilstationäre Pflege übernommen.