Pflegegrad

Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse aus der Pflegekasse Versicherte erhalten. Es wird zwischen den Pflegegraden 1-5 entschieden. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt der Anspruch auf Geld- und Sachleistungen und Zuschüssen. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Pflegekasse.