Pflichtteil

Jedem Kind steht nach dem Tod eines Elternteils ein Pflichtteilsanspruch zu. Auch Eltern kann nach dem Tod ihres Kindes ein Pflichtteilsanspruch zustehen, jedoch nur dann, wenn der oder die Verstorbene keine Kinder hatte. Auch der Ehegatte des oder der Verstorbenen ist pflichtteilsberechtigt. Ein Verzicht auf den Pflichtteil ist möglich, dieser muss jedoch notariell beurkundet werden (sogenannter Pflichtteilsverzicht).