Erblasser, Erblasserin

Der Erblasser ist eine natürliche Person, die verstirbt. Er hinterlässt seinen Nachlass dem Erben oder der Erbin, die durch die gesetzliche Erbfolge oder testamentarische Verfügungen des Erblassers bestimmt werden. Erben mehrere Personen bilden sie eine Erbengemeinschaft.

Der Erblasser kann frei über seinen Nachlass verfügen. Eine Begrenzung erfolgt im Wesentlichen nur durch das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff BGB).