Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gewährt, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll das Einkommen ersetzen. Ist noch für einige Stunden täglich eine Erwerbsfähigkeit möglich, wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergänzend zum Einkommen gewährt, das noch erzielt werden kann.

Eine Erwerbsminderungsrente wird auf Zeit gewährt, sofern eine Besserung der Leistungsfähigkeit möglich erscheint, oder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.