Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung und ergänzt Einküfte aus einer Teilzeitbeschäftigung. Auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag gewährt und gezahlt.