Wohnt der Unterhaltsverpflichtete mietfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, muss er sich zu seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen meist noch den sogenannten Wohnvorteil zurechnen lassen.
Wohnt der Unterhaltsverpflichtete mietfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, muss er sich zu seinem unterhaltsrechtlichen Einkommen meist noch den sogenannten Wohnvorteil zurechnen lassen.