Wiederverheiratungsklausel

Die Wiederverheiratungsklausel tritt häufig in Berliner Testamenten auf. Sie führt zur Stärkung der erbrechtlichen Stellung der Kinder bei einer etwaigen Wiederheirat des längerlebenden Ehegatten. Durch die Wiederverheiratungsklausel werden die Befugnisse des längerlebenden Ehegatten im Falle einer Wiederheiratet eingeschränkt, zum Beispiel durch die Pflicht zur Herausausgabe von ererbten Vermögen.

Die Anwendung einer Wiederverheiratungsklausel ist nicht unproblematisch, da die Verfügungsfreiheit des längerlebenden Ehegatten erheblich eingeschränkt wird.