Unterhaltsvorschuss

Sollte der Unterhalt eines Kindes nicht gesichert sein, besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates für alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind im Haushalt. Ein Anspruch besteht dabei dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalt zahlt. Das Einkommen des betreuenden Elternteils spielt dabei im Übrigen keine Rolle.