Trennungsjahr

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, ist das sog. Trennungsjahr einzuhalten. Getrennt leben die Eheleute gem. § 5667 BGB dann, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die häusliche Gemeinschaft auch dann aufgehoben werden kann, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.