Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung ist die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft in der familien- und erbrechtlichen Praxis.

Die Teilungsversteigerung ist ein häufig vorkommendes besonderes Verfahren nach dem ZVG (§§ 180 Abs. 1, 15 ZVG) Sinn und Zweck ist die Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Anspruchs eines Mitglieds einer Gemeinschaft auf Auseinandersetzung im Wege des Zwanges. Im bildlichen Sinne wird die bestehende Eigentumsgemeinschaft „gesprengt“, weil eine anderweitige Einigung bzw. Auseinandersetzung gescheitert ist.

Der Ablauf des Verfahrens gliedert sich grob in
– Anordnung / Beitritt
– Verkehrswertermittlungs-/festsetzungsverfahren
– Versteigerungstermin unterteilt in  Allgemeiner Teil, Bietstunde (mind. 30 Minuten) und Zuschlagsverfahren
– Erlösverteilungsverfahren
– Grundbucheintragungsverfahren