Nachehelischer Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, der nach Rechtskraft der Ehescheidung geschuldet sein kann. § 1569 BGB setzt dabei aber ausdrücklich auf die Eigenverantwortung eine jedes (geschiedenen) Ehegatten und legt fest, dass es nach der Scheidung  grundsätzlich jedem Ehegatten selbst obliegt, für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach Erfüllung weiterer Vorraussetzungen.