Lebenspartnerschaft

Die Lebenspartnerschaft wurde von zwei gleichgeschlechtlichen Personen vor einem Standesbeamten begründet.

Mit Einführung der Möglichkeit der Eheschließung auch für Personen gleichen Geschlechts, verlor die Lebenspartnerschaft an Bedeutung.  Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich.