Die Kündigungsschutzklage ist im deutschen Arbeitsrecht das Mittel, um sich gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Dies betrifft alle Fälle der Kündigung, gleich ob fristlos, fristgerecht, verhaltens- oder betriebsbedingt. Ziel der Klage ist die Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass die Kündigung unwirksam ist.
Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG.