Internetscheidung

Oft stellt sich aufgrund vielfältiger Angebote im Internet die Frage nach einer Scheidung im Internet oder einer Onlinescheidung.

Hierzu können wir ganz einfach sagen: Es gibt weder eine Onlinescheidung noch eine Scheidung über das Internet.

Vereinfacht zusammengefasst verläuft ein Ehescheidungsverfahren so, dass der Antrag auf Ehescheidung zwingend durch einen Rechtsanwalt einzureichen ist. Dieser Antrag wird dann der Gegenseite zugestellt und es kommt sodann zu einem Gerichtstermin, an dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Zwar gibt es inzwischen die Möglichkeit, einen solchen Termin in einer Videokonferenz abzuhalten. Allerdings stecken diese Verfahren an vielen Gerichten noch in den „Kinderschuhen“ und werden derzeit erst entwickelt. Der Normalfall ist derzeit der klassische Ehescheidungstermin an dem Amtsgericht, an dem die Eheleute ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Alle anderslautenden im Internet anzutreffenden Angebote, sollten daher kritisch geprüft werden.