Haushaltsgegenstände

Haushaltsgegenstände sind die Gegenstände, die für das Zusammenleben der Ehegatten bzw. für die Hauswirtschaft notwendig sind.

Während der Ehe kann über Haushaltsgegenstände nur verfügt werden, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Nach Trennung der Eheleute, sind die Haushaltsgegenstände zwischen ihnen zu verteilen. Dabei ist eine Billigkeitsprüfung durchzuführen, d.h., dass abzuwägen ist, wer den konkreten Gegenstand dringender benötigt. Hierbei sollen insbesondere die Bedürfnisse zur Versorgung von Kindern zu berücksichtigen sein.