Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere einer Behinderung an. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Der GdB wird beim Versorgungsamt beantragt und von diesem festgelegt. Beim Versorgungsamt wird auch der Schwerbehinderten-Ausweis beantragt. Einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten Personen mit einem GdB von 50 und höher.