Geblitzt

oder auch: Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Gerade auf den Landstraßen unserer Umgebung – B 96, B167 – oder den Autobahnen A 111, A 24 und A 10 wird viel „geblitzt“ und es werden eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden versandt. Nicht jeder davon ist aber auch wirklich rechtmäßig. Zunächst erhalten die Betroffenen jedoch einen sogenannten Anhörungsbogen. Mit diesem soll der Betroffene angehört werden. Schon bei der Beantwortung dieses Anhörungsbogens, gibt es einiges zu beachten; etwa dass es keine Pflicht zur Angabe der Personalien gibt. Schließlich wurden Sie von der Behörde direkt angeschrieben. Ihre Personalien sind daher bereits bekannt. Der Anhörungsbogen sollte daher keinesfalls voreilig an die Behörde zurückgesandt werden. Denn unter Umständen belasten Sie sich damit ggf. selbst. Oftmals werden gut gemeinte Entschuldigungen doppelt und dreifach bestraft, so wird aus „ich hatte es eilig, mein Kind war krank“, ein vorsätzliches Verkehrsvergehen mit Erhöhung der Regelgeldbuße. Wer eine rote Ampel überfährt, „weil er von der Sonne geblendet worden ist“ (vgl. nur Thüringer Oberlandesgericht vom 13.08.2010, Az.: 1 Ss Bs 36/10 (177)), braucht bei der Behörde nicht mit Gnade zu rechnen: Hier ist das Fahrverbot so sicher wie das Amen in der Kirche, denn das Missgeschick wird als grob fahrlässig ausgelegt. Daher sollte schon frühzeitig nach Erhalt des Anhörungsbogen Kontakt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgenommen werden.