Nicht selten bestehen Zweifel daran, ob der „rechtliche Vater“ auch der „biologische Vater“ eines Kindes ist. Kommt z.B. ein Kind in einer Ehe zur Welt, ist der Ehemann per Gesetz der rechtliche Vater. Hat er aber Zweifel daran, auch der biologische Vater zu sein, kann er die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Da das Leben aber noch viele weitere Variationen bietet, sind nicht nur der Vater, sondern auch die Kindesmutter und auch das Kind selbst berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.