Erbschein

Durch das Nachlassgericht wird auf Antrag ein amtliches Zeugnis ausgestellt, dass eine oder mehrere Personen als Erben ausweist und für den Rechtsverkehr feststellt, welcher Erbquote und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt. Dieses amtliche Zeugnis nennt man Erbschein. Er dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.

Unterschieden werden der Alleinerbschein, der gemeinschaftliche Erbschein sowie der Teilerbschein und der gemeinschaftliche Teilerbschein.