Erbenhaftung

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft haftet für Verbindlichkeiten des Erblassers. Sofern keine Haftungsbeschränkung besteht, kann eine Haftung für Schulden gegenüber Banken, Versicherungen, Vermietern und dem Finanzamt sowie aus anderen Rechtsgeschäften des Erblassers entstehen.

Hinzu treten die Erbfallschulden, die durch die Durchführung des Erbfalls entstehenden Kosten. Hierzu gehören die Kosten der Beerdigung sowie Kosten für einen Nachlassverwalter, aber auch Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche sowie Erbschaftssteuern.