Einstweilige Anordnung

Manchmal muss es schnell gehen. Für ein langwieriges Gerichtsverfahren ist dann keine Zeit. Dann bedarf es einer einstweilige Anordnung. Diese stellt eine vorläufige Maßnahme des Gerichts dar, um einen Streit vorläufig zu regeln. In einem späteren Hauptsacheverfahren kann dann diese Entscheidung ggf. auch wieder abgeändert werden.