Der digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit des digitalen Vermögens wie Urheberrechte und Rechte an Websites. Weiterhin sind auch sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Erblasserin und Providern hinsichtlich diverser Internetangebote und daher die Gesamtheit der Accounts und Daten des Erblassers im Internet umfasst. Der digitale Nachlass unterliegt der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Die Vererbung des digitalen Nachlasses kann auch durch Testament geändert werden.