Bußgeldbescheid

Die „amtliche“ Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit (z.B. wegen zu schnellen Fahrens). Oft einhergehend mit der Anzahl der Punkte die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen werden. Bei erheblichen Verstößen kann noch ein Fahrverbot von 1 – 3 Monaten hinzukommen.