Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der von dem Erblasser damit betraut wird.

Ist niemand vom Erblasser mit der Totenfürsorge betraut, trifft diese Pflicht die nächsten Angehörigen nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestattungsgesetze. Die Bestattungspflicht kann daher auch den Nichterben treffen und denjenigen, der das Erbe (zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses) ausgeschlagen hat.