Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Arbeitsunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn eine Erkrankung für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, jedoch absehbar ist, dass die Ausübung der Tätigkeit negative Auswirkungen für die Gesundheit haben kann.

Arbeitsunfähigkeit besteht auch während einer stufenweise Wiederhaufnahme der Arbeit, durch die der Versicherte schrittweise wieder dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert werden soll.

Während der Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte eine Entgeltfortzahlung, das sogenannte Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung.