Altersrente

Voraussetzung der Altersrente ist, dass das maßgebliche Alter erreicht wird und die Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt ist. Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Sind die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt, erfolgt die Rentenzahlung ohne Abzüge.

Sonderformen der Altersrente sind die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie die Altersrente für Bergleute.