Prozesskostenhilfe (PKH)

Kann die Mandantin oder der Mandant aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, so dass der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Voraussetzung ist, dass beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Under der Rebrik Dokumente können Sie sich den erforderlichen Antrag herunterladen und gern ausgefüllt bereit mit zur Besprechung bringen. Vorab könenn Sie auch gern selbst prüfen, ob Sie berechtigt sind, Prozesskostenhilfe zu erhalten, indem Sie den PKH-Rechner nutzen.