Testament

Der Erblasser kann mit einer testamentarischen Verfügung bestimmen, welche Vermögenswerte aus Anlass des eigenen Todes auf welche Personen oder Institutionen übergehen. Ein wirksames Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor und setzt diese außer Kraft.

Eine Sonderform des Testamentes ist das gemeinschaftliche Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig begünstigen und gemeinsame Nachlassverfügungen treffen. Diese gemeinsamen Verfügungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen einseitig zurückgenommen werden. Die bekannteste Variante des gemeinschaftlichen Testamentes ist das Berliner Testament.

Die Errichtung eines Testamentes setzt Testierfähigkeit voraus. Das Testament kann handschriftlich oder durch Beurkundung eines Notars errichtet werden. Es muss unterschrieben sein und sollte Ort und Zeit der Abfassung des Testementes enthalten.