Abänderungsklage

…. besser: Abänderungsantrag. Dieser muss immer dann gestellt werden, wenn ein bestehender Unterhaltstitel nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.  Es müssen sich also die wirtschaftlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, und zwar nach dem vorangegangenem Verfahren, geändert haben. Erhöht sich etwa das Einkommen des Unterhaltsschuldners, könnte dies der Fall sein und der Unterhaltstitel wird an die veränderten Verhältnisse angepasst.